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Sachkundenachweis für Schleswig-Holstein

Nach dem neuen "Gesetz über die Haltung von Hunden" (HundeG, https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/_startseite/Artikel/150618_Hundegesetz.html) welches seit dem 01.01.2016 in Kraft ist, muss jeder Hundehalter der einen auffällig gewordener Hund hält, seine Sachkunde nachweisen.

Alle anderen Hundehalter können den Sachkundenachweis freiwillig ablegen und je nach Gemeine wird zum Beispiel die Hundesteuer für den geprüften Hund geringer.

Die Prüfung für den Sachkundenachweis können Sie bei uns ablegen. Für die Vorbereitung bieten wir verschiedene Angebote an.

Genaue Inhalte und Infos erhalten Sie bei Interesse direkt per Email.

Inhalte der Prüfung

Theoretische Prüfung, Single-Choice Test
Praktische Prüfung in der Stadt, Wald usw.

Zum Bestehen der Prüfung ist entscheidend, dass

der Hundehalter Kenntnisse über Hundeverhalten hat und in den Situationen angemessen reagiert
es merkbar ist, dass der Hundehalter den Hund führen kann, ohne dass Menschen oder andere Hunde belästigt werden

Durchgefallen sind Hundehalter und Hund, wenn

der Hund durch den Halter nicht kontrollierbar istder Hund durch den Halter nicht kontrollierbar ist
der Hund andere Menschen oder Tiere belästigt
der Hund bei Passanten unangemessen reagiert und nicht zu unterbrechen ist
Hund oder Halter mehrfach unangemessen reagieren

Informationen zum Sachkundenachweis Schleswig-Holstein

Kurs:

Sachkundenachweis Schleswig-Holstein

Kosten:

130€ für die Prüfung, Vorbereitung nach Absprache in Kursen oder im Einzeltraining

Ihr Ansprechpartner
Hundetrainerin Jennifer Lehwald
Telefon: 0175 4186343